Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Ausschließungsgründe

Beachten die Erziehungsberechtigten die Richtlinien nicht oder werden die Elternbeiträge nicht rechtzeitig gezahlt, kann das Kind vom Besuch der Tageseinrichtung ausgeschlossen werden; auch andere schwerwiegende Gründe können zum Ausschluss des Kindes führen.


!Seit dem 01. März 2020 dürfen Kinder ohne einen nachgewiesenen Masernimpfschutz nicht mehr in den Kindergarten aufgenommen werden!