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Ausschließungsgründe

Beachten die Erziehungsberechtigten die Richtlinien nicht oder werden die Elternbeiträge nicht rechtzeitig gezahlt, kann das Kind vom Besuch der Tageseinrichtung ausgeschlossen werden; auch andere schwerwiegende Gründe können zum Ausschluss des Kindes führen.


!Seit dem 01. März 2020 dürfen Kinder ohne einen nachgewiesenen Masernimpfschutz nicht mehr in den Kindergarten aufgenommen werden!