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Verpflichtung der Eltern

Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder regelmäßig und pünktlich zu den festgesetzten Zeiten zu bringen und abzuholen. Soll das Kind mit einem anderen Erwachsenen über 14 Jahren den Heimweg antreten, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern abgegeben werden, andernfalls kann dem Wunsch nicht entsprochen werden. Es besteht für das Personal der Tageseinrichtung keine Verpflichtung und auch nicht die Möglichkeit, die Kinder abzuholen oder nach Hause zu bringen.