Ärztliche Untersuchung
Vor der Aufnahme in die Tageseinrichtung ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kindes durch Vorlage des Untersuchungsheftes oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zu erbringen.
Seit dem 01. März 2020 ist im Zuge der Masernimpfpflicht ebenfalls der Nachweis über die erfolgte Masernimpfung vorzulegen!