Elternarbeit

Ohne die Mitarbeit der Eltern ist  Bildungsarbeit in der Tageseinrichtung für Kinder nicht möglich. Aktive Mitarbeit findet u.a. beim Elternrat statt. In der Elternversammlung – ihr gehören alle Erziehungsberechtigten an, deren Kinder die Einrichtung besuchen werden zwei Mitglieder durch die Elternschaft gewählt.  Die erstgewählten Vertreter des Elternrates sind gleichzeitig Mitglieder des Kindergartenrates, dem ebenfalls die Leiterin der Einrichtung sowie die pädagogischen Kräfte und auch die vom Träger  gestellten Vertreter angehören.