Unfallversicherung

Sollte einem Kind auf dem Weg zur Tageseinrichtung oder von der Tageseinrichtung nach Hause, während des Aufenthaltes in der Tageseinrichtung oder bei Veranstaltungen der Tageseinrichtung ein Unfall zustoßen, so tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Ein besonderer Versicherungsbeitrag wird nicht erhoben.