Elternbeiträge

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sieht eine Staffelung der Beiträge vor, die sich nach dem aktuellen Einkommen der/des Personensorgeberechtigten, also in der Regel der Eltern, richtet. Die Überprüfung und Einziehung der Elternbeiträge wird nach Annahme des Kindes in die Tageseinrichtung durch den Fachbereich Jugend des Kreises Wesel veranlasst. Nähere Informationen können Sie der Internetseite des Kreises Wesel unter nachfolgender Adresse abrufen: